Der Ablauf ohne Kleingedrucktes
So läuft die Vermittlung ab
Drei Schritte: Sie beschreiben Ihren Balkon, wir geben die Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, ein Betrieb sieht sich das Bauteil an und macht Ihnen ein Angebot. Danach entscheiden Sie, ob Sie ihn beauftragen.
An dem Auftrag selbst sind wir nicht beteiligt. Der Vertrag über Abdichtung, Belag, Beschichtung, Geländer oder Betoninstandsetzung entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb — wir stellen den Kontakt her und treten danach zur Seite.
- Vermittlung
- Die Weitergabe einer Anfrage an einen ausführenden Fachbetrieb, der daraufhin von sich aus ein Angebot macht. Ausgewählt wird der Betrieb vom Vermittler; vergütet wird der Vermittler von den Betrieben, nicht von der anfragenden Person, und er wird nicht Partei des späteren Werkvertrags.
- Abzugrenzen ist die Vermittlung nach der einen Seite von einem Bauunternehmen, das die Arbeiten selbst schuldet und Nachunternehmer einsetzt, und nach der anderen Seite von einem Branchenverzeichnis, das Adressen listet und keine Anfrage weitergibt. Dieses Portal ist weder das eine noch das andere.
Die drei Schritte im Einzelnen
1. Sie beschreiben den Balkon
Das Formular fragt, was zu sehen ist, um wie viele Balkone es geht, wie das Eigentum geregelt ist, wann die Arbeiten stattfinden sollen und wo das Gebäude steht. Freiwillig kommen Gebäudetyp, Zugänglichkeit, Fläche und vorhandene Unterlagen dazu — jede dieser Angaben erspart später eine Rückfrage.
2. Wir suchen den Betrieb und geben die Anfrage weiter
Aus der Postleitzahl ergibt sich das Gebiet, aus Schadensbild und Anzahl das Gewerk und die Größenordnung. Danach suchen wir den Fachbetrieb — und geben Ihre Angaben nur weiter, wenn Sie zugestimmt haben. Handelt es sich um ein Vorhaben mit mehreren Balkonen, einer Tiefgarage oder einer Eigentümergemeinschaft, läuft die Anfrage als Angebotsanfrage und nicht als Endkundenanfrage.
3. Der Betrieb sieht sich das Bauteil an
Was ein Balkon braucht, entscheidet der Aufbau unter dem Belag — und den sieht man nicht von der Straße. Deshalb steht am Anfang ein Ortstermin und nicht ein Preis. Sie entscheiden danach, ob und wen Sie beauftragen; eine Pflicht dazu entsteht an keiner Stelle.
Wer welchen Vertrag schließt
Die Verwechslung, die sich hinterher nur teuer klären lässt — deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten.
Nutzung dieses Portals
Wer beteiligt ist
Sie und dieses Portal
Was daraus folgt
unentgeltlich; keine Beauftragung, keine Verpflichtung, jederzeit widerrufliche Einwilligungen
Weitergabe der Anfrage
Wer beteiligt ist
Dieses Portal und der ausgewählte Fachbetrieb
Was daraus folgt
ein Betrieb, nur mit Ihrer Zustimmung, Vergütung durch die Betriebe
Angebot und Ortstermin
Wer beteiligt ist
Sie und der einzelne Betrieb
Was daraus folgt
unverbindlich; ob ein Ortstermin berechnet wird, sagt Ihnen der Betrieb vorher
Ausführung der Arbeiten
Wer beteiligt ist
Sie und der beauftragte Betrieb
Was daraus folgt
Werkvertrag: Preis, Termin, Leistungsumfang, Gewährleistung und Haftung richten sich nach diesem Vertrag
Aus der Anfrage entsteht kein Auftrag. Aus dem Angebot entsteht einer erst, wenn Sie es annehmen.
Womit dieses Portal Geld verdient
Ein Betrieb zahlt für die Anfrage, die er erhält. Für Sie ist die Vermittlung kostenlos, und am Auftragswert sind wir nicht beteiligt: Es gibt keine Provision auf Ihre Rechnungssumme und keinen Aufschlag, der über den Betrieb an uns zurückfließt.
Was das für Sie bedeutet: Unser Interesse ist, dass Sie anfragen. Ihr Schutz davor, dass daraus Druck wird, sind die beiden getrennten Einwilligungen, die Weitergabe an genau einen Betrieb und das jederzeitige Widerrufsrecht. Deshalb steht dieser Absatz hier und nicht im Kleingedruckten.
Was wir nicht zusagen
Eine Zusage, die bricht, ist teurer als eine, die fehlt. Diese hier machen wir deshalb nicht:
- Keine Rückmeldefrist. Wann sich ein Betrieb meldet, entscheidet der Betrieb.
- Keine Preiszusage. Was die Arbeiten kosten, ergibt sich aus dem Aufbau und steht im Angebot des Betriebs.
- Keine Zusicherung, dass ein Betrieb den Auftrag annimmt. Ein volles Auftragsbuch ist ein zulässiger Grund abzusagen.
- Keine Beurteilung der Standsicherheit. Ob eine Balkonplatte trägt, entscheidet niemand aus der Ferne.
- Keine Bewertung oder Rangfolge der Betriebe untereinander.
Häufige Fragen
Was kostet mich die Vermittlung?
Für Sie ist die Vermittlung kostenlos: keine Vermittlungsgebühr, kein Aufschlag auf die Rechnung des Betriebs, keine Beteiligung am Auftragswert. Vergütet werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten.
Bin ich nach der Anfrage zu etwas verpflichtet?
Aus einer Anfrage entsteht kein Auftrag und keine Zahlungspflicht. Sie können jedes Angebot ablehnen, ohne eine Begründung zu nennen. Verpflichtend wird es erst mit dem Vertrag, den Sie mit einem Betrieb schließen.
Kostet der Ortstermin etwas?
Ob ein Ortstermin berechnet wird, entscheidet der Betrieb und sagt es Ihnen vorher. Ein Blick auf die Fläche und die Unterseite kann für ein grobes Angebot genügen; wird das Bauteil geöffnet oder untersucht, ist das eine eigene Leistung, die auch eigens vereinbart und abgerechnet wird. Fragen Sie danach, bevor jemand anreist.
Warum können Angebote für denselben Balkon weit auseinandergehen?
Angebote für dieselbe Balkonfläche können weit auseinandergehen, weil sie unterschiedliche Arbeiten enthalten: Der eine erneuert die Oberfläche, der andere baut den Aufbau bis zur Abdichtung zurück und schichtet ihn neu. Vergleichbar werden sie erst, wenn Rückbau, Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Belag und Geländer getrennt ausgewiesen sind.
Was passiert mit meinen Angaben, wenn ich nicht beauftrage?
Ohne Beauftragung endet der Vorgang mit dem Angebot. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; ab dann unterbleibt jede weitere Weitergabe. Für Angaben, die ein Betrieb bereits erhalten hat, ist der Betrieb Ihr Ansprechpartner.
