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Balkonsanierung Fachbetriebe

Auswahl und Weitergabe

So wählen wir den Fachbetrieb aus

Sie beschreiben Ihr Vorhaben einmal, und wir suchen den Betrieb dazu. Wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient — welcher das ist, ergibt die Suche nach dem Absenden.

Diese Seite erklärt, wonach wir dabei gehen, was wir von einem Betrieb verlangen und wo die Grenze dieses Portals liegt. Den Vertrag über die Arbeiten schließen Sie mit dem Betrieb, nicht mit uns.

Wonach wir suchen

Drei Größen entscheiden, wen wir ansprechen; der vierte Schritt ist die Weitergabe selbst. Alle drei Größen stehen in Ihrer Anfrage — deshalb fragt das Formular danach und nicht nach mehr.

  1. Das Gebiet

    Aus der Postleitzahl des Gebäudes ergibt sich, wer überhaupt in Frage kommt: ein Betrieb, der dieses Gebiet bedient. Eine Balkonsanierung ist eine Fahrtleistung mit Material — das Einsatzgebiet endet an einer Entfernung, nicht an einer Stadtgrenze. Ihre eigene Anschrift spielt keine Rolle, falls sie abweicht.

  2. Das Gewerk

    Ein undichter Belag, eine Rostfahne an der Balkonstirn und ein Geländer, das sich bewegt, führen zu verschiedenen Betrieben. Ihre Angabe zum Schadensbild entscheidet deshalb mit, ob wir jemanden für Abdichtung und Beschichtung suchen oder jemanden für Betoninstandsetzung.

  3. Die Größenordnung

    Ein Betrieb, der einzelne Balkone macht, ist selten derselbe, der eine Wohnanlage in Bauabschnitten saniert oder eine Tiefgarage instand setzt. Ein Vorhaben der einen Art an einen Betrieb der anderen zu geben, kostet beide Seiten Zeit — deshalb fragt das Formular nach der Anzahl.

  4. Erst dann die Weitergabe

    Passt ein Betrieb, gehen Ihre Angaben dorthin — und nur dorthin. Ohne Ihr Häkchen geht gar nichts hinaus, und ein zweites, freiwilliges Häkchen entscheidet, ob angerufen werden darf.

Anfrageweitergabe
Die Weitergabe einer ausdrücklich freigegebenen Anfrage an einen Fachbetrieb, den das Portal nach Gebiet, Gewerk und Größenordnung des Vorhabens auswählt. Der Vertrag über die Arbeiten kommt allein zwischen der anfragenden Person und dem Betrieb zustande.
Sie ist kein Ausschreibungsverfahren und keine Vermittlung eines bestimmten Betriebs: Wer die Anfrage bearbeitet, ist im Moment des Absendens offen. Zugesagt ist der Ablauf — eine Anfrage, ein Betrieb, Ihre Einwilligung als Voraussetzung.

Was ein Betrieb hinterlegen muss, bevor er Anfragen bekommt

Fünf Angaben, ohne die ein Betrieb hier keine Anfrage erhält:

  • Firmierung, Anschrift und eine verantwortliche Ansprechperson — kein Sammelanschluss ohne Namen.
  • Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle, je nachdem, was für das Gewerk einschlägig ist.
  • Eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Das Einsatzgebiet als Postleitzahlenbereich — als Liste, nicht als Kilometerradius im Kopf.
  • Die Leistungen, die der Betrieb selbst ausführt, und die, die er vergibt.

Warum die Anfrage für Sie kostenlos ist

Vergütet werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten. Für Sie fällt nichts an, weder für die Anfrage noch für ein Angebot, das Sie am Ende nicht annehmen.

An Ihrem Auftrag verdienen wir nicht mit: Was Sie dem Betrieb zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts. Es gibt deshalb keinen Aufschlag auf den Preis und keinen Grund für uns, Sie zu einem teureren Angebot zu drängen.

Was daraus folgt, sagen wir offen: Wir haben ein Interesse daran, dass Sie anfragen. Deshalb steht auf diesen Seiten, was ein Betrieb leisten muss und was dieses Portal nicht leistet — beides gehört zu einer Anfrage, die Sie später nicht bereuen.

Ihre Einwilligung, und wie Sie sie widerrufen

Bevor Sie absenden, setzen Sie ein Häkchen dafür, dass Ihre Angaben zur Bearbeitung an einen geeigneten Fachbetrieb weitergegeben werden dürfen. Ohne dieses Häkchen geschieht nichts — es ist nicht vorangekreuzt, und ohne es lässt sich das Formular nicht absenden.

Ein zweites, freiwilliges Häkchen erlaubt den Anruf. Wer es leer lässt, kann trotzdem absenden; die Rückmeldung kommt dann schriftlich. Beides ist getrennt, weil ein Anruf rechtlich etwas anderes ist als die Weitergabe der Angaben.

Beide Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine formlose Nachricht über den Kontaktweg dieser Seite genügt, eine Begründung ist nicht nötig, und ein Nachteil entsteht Ihnen daraus nicht. Was bereits weitergegeben wurde, lässt sich damit nicht zurückholen — deshalb wirkt der Widerruf ab dem Zeitpunkt, an dem er uns erreicht.

Quelle: Art. 7 Abs. 3 DSGVO (Widerruf der Einwilligung) · Stand 3. September 2026

Was Sie einen Betrieb selbst fragen können

Diese Fragen können Sie jedem Betrieb stellen, der sich meldet. Sie sind an der Antwort zu messen und nicht an einem Logo auf der Website:

  • Welcher Schichtaufbau ist geplant — Untergrund, Gefälle, Abdichtung, Entkopplung, Belag — und warum genau dieser?
  • Wie werden die Ränder angeschlossen: an der Balkontür, an der Wand und an der Geländerbefestigung? Dort entstehen die Anschlüsse, die später niemand mehr sieht.
  • Wird der Untergrund vor der Beschichtung untersucht, und bekomme ich das Ergebnis schriftlich?
  • Liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung vor, und lässt sie sich nachweisen?
  • Sind Rückbau, Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Belag und Geländer im Angebot getrennt ausgewiesen?
  • Wer stellt das Gerüst, wer entsorgt den Bauschutt, und was ist ausdrücklich nicht enthalten?
  • Bei mehreren Balkonen: Wie sind die Bauabschnitte geplant, und wann ist welche Wohnung betroffen?

Häufige Fragen

Erfahre ich, welcher Betrieb meine Anfrage bekommt?

Beim Absenden steht das noch nicht fest — die Suche nach dem passenden Betrieb ist unsere Arbeit und beginnt danach. Sie erfahren es spätestens, wenn der Betrieb sich bei Ihnen meldet. Sie können auch jederzeit von uns Auskunft darüber verlangen, an wen Ihre Angaben gegangen sind.

Bekommen mehrere Betriebe meine Anfrage?

Nein. Ihre Anfrage geht an einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient — nicht an einen Verteiler und nicht an alle. Sie beschreiben Ihr Vorhaben also einmal und werden nicht von mehreren Seiten gleichzeitig angerufen.

Kann ich mir einen bestimmten Betrieb aussuchen?

Die Auswahl treffen wir, und sie richtet sich nach Gebiet, Gewerk und Größenordnung. Ihre Entscheidung kommt danach: Sie sind an nichts gebunden und entscheiden frei, ob Sie das Angebot annehmen — auch gar keines.

Zahlen die Betriebe für die Anfragen?

Die Betriebe zahlen für die Anfragen, die sie erhalten — davon lebt dieses Portal. An Ihrem Auftrag verdienen wir nicht mit: Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.

Wie widerrufe ich meine Einwilligung?

Formlos über den Kontaktweg dieser Seite, ohne Begründung und ohne Nachteil für Sie. Der Widerruf wirkt für die Zukunft: Ab dem Zeitpunkt, an dem er uns erreicht, wird nichts mehr weitergegeben, und es wird nicht mehr angerufen.

Was ist, wenn ein Betrieb sich nicht an sein Angebot hält?

Ansprüche aus dem Werkvertrag richten sich gegen den Betrieb und nicht gegen dieses Portal, denn den Vertrag schließen Sie mit ihm. Halten Sie sich dabei an das, was schriftlich zugesagt war — das ist der Grund, warum Schichtaufbau und Leistungsumfang vor Beginn schriftlich vorliegen sollten.

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