Das zentrale Anfrageformular
Balkon einschätzen lassen — kostenlos und unverbindlich
Das Formular auf dieser Seite fragt nach dem Balkon und nach der Entscheidungslage: was zu sehen ist, um wie viele Balkone es geht, wie das Eigentum am Balkon geregelt ist, wann die Arbeiten stattfinden sollen und wie man Sie erreicht. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse — eines von beidem genügt.
Beim Absenden wird Ihre Anfrage bei uns gespeichert; ist unsere Datenbank gerade nicht erreichbar, geht sie stattdessen als Nachricht in unser Postfach. Erst wenn das eine oder das andere bestätigt ist, erscheint die Bestätigung, und daran sehen Sie, dass sie angekommen ist. Anschließend suchen wir für Sie einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter: an genau einen, an niemanden sonst und nur, wenn Sie das Kästchen gesetzt haben. Melden wird sich dann der Betrieb, nicht wir. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Warum zuerst nach Rolle und Eigentum gefragt wird
Bei einem Balkon ist die schwierigste Frage nicht, was zu tun ist, sondern wer beauftragen darf. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein — die tragende Balkonplatte gehört dazu. Über ihre Instandsetzung entscheidet dann die Eigentümergemeinschaft und nicht die einzelne Wohnung.
Deshalb stehen „In welcher Rolle fragen Sie an?“ und „Wie ist das Eigentum am Balkon geregelt?“ ganz oben und sind Pflichtfelder. Sie sind kein Filter, der jemanden aussortiert: Eine Anfrage aus einer Eigentümergemeinschaft ist kein Auftrag, aber sie ist der Anstoß, aus dem einer wird. Nur muss ein Betrieb das vorher wissen, sonst rechnet er mit einem Termin in der nächsten Woche und nicht mit einer Versammlung.
„Weiß ich nicht“ ist bei der Eigentumsfrage eine vollwertige Antwort. Die Teilungserklärung liest niemand freiwillig, und am Balkon treffen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ohnehin aufeinander. Wer das ankreuzt, bekommt den Weg über die WEG-Seiten angeboten und keine Rückfrage.
Quelle: § 5 Abs. 2 WEG (Gegenstand des Sondereigentums) · Stand 3. September 2026
Was das Formular abfragt und wozu
Nichts davon muss exakt stimmen. Eine grobe Angabe ist besser als eine leere Zeile — den Rest ordnet der Betrieb beim Blick auf das Bauteil ein.
Rolle: Eigentümer, Beirat, Hausverwaltung, Bestandshalter, Mieterin oder Mieter
Wozu sie gebraucht wird
Entscheidet, ob eine Anfrage als Endkundenanfrage oder als Angebotsanfrage weitergeht.
Pflicht
ja
Eigentum am Balkon: allein, Gemeinschaft, Sondereigentum, vermietet, Mietobjekt, unklar
Wozu sie gebraucht wird
Sagt, wer beauftragen darf — und ob vor der Vergabe ein Beschluss steht.
Pflicht
ja
Schadensbild: Risse im Belag, Feuchte, stehendes Wasser, Abplatzungen, Rostfahnen, Geländer, unklar
Wozu sie gebraucht wird
Führt zur zuständigen Seite: Oberfläche und Abdichtung oder Tragwerk und Beton.
Pflicht
ja
Anzahl der Balkone, auch „Tiefgarage oder Parkdeck“
Wozu sie gebraucht wird
Ein Balkon ist ein Tagesgeschäft, vierzig Balkone sind ein Bauvorhaben mit Gerüst und Bauabschnitten.
Pflicht
ja
Zeitrahmen: bald, in dieser Bausaison, Termin offen, zunächst nur eine Kostenschätzung
Wozu sie gebraucht wird
Sagt nicht, wie dringend es ist, sondern wie weit die Planung ist.
Pflicht
ja
Postleitzahl und Ort des Gebäudes
Wozu sie gebraucht wird
Steuert, welche Betriebe die Anfrage überhaupt erhalten dürfen. Nicht Ihre eigene Anschrift, falls sie abweicht.
Pflicht
ja
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Wozu sie gebraucht wird
Der Rückweg. Eines von beidem genügt; ohne einen davon erreicht Sie niemand.
Pflicht
eines
Gebäudetyp, Zugänglichkeit, Balkonfläche, vorhandene Unterlagen
Wozu sie gebraucht wird
Kostentreiber und Zeitersparnis: Gerüst gegen Leiter, Teilungserklärung gegen Ortsbesichtigung.
Pflicht
freiwillig
Die Balkonfläche wird in ganzen Quadratmetern erfragt und darf geschätzt sein. Gemessen wird sie ohnehin vor Ort.
Fotos schicken Sie uns per E-Mail
Bei einer Rostfahne an der Balkonstirn sagt ein Bild mehr als vier Auswahlfelder. Schicken Sie Fotos an die E-Mail-Adresse aus der Fußzeile und nennen Sie dabei Postleitzahl und Ort — dann lassen sie sich Ihrer Anfrage zuordnen. Das geht vor dem Absenden ebenso wie danach.
Drei Aufnahmen zeigen die Stellen, nach denen ein Betrieb ohnehin fragt: die Fläche von oben, die Unterseite der Platte und den Anschluss an die Balkontür. Sie gehen zusammen mit der Anfrage an den Fachbetrieb.
Häufige Fragen
Ist die Anfrage wirklich kostenlos?
Die Anfrage und das Angebot sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt. Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.
Muss ich wissen, ob der Balkon Gemeinschaftseigentum ist?
Für die Anfrage genügt „Weiß ich nicht“ — das ist im Formular eine eigene Antwort und keine Lücke. Am Balkon können Sonder- und Gemeinschaftseigentum zusammentreffen, und die Zuordnung steht in der Teilungserklärung, die selten griffbereit ist. Wichtig ist nur, dass ein Betrieb weiß, ob vor der Vergabe noch ein Beschluss steht.
Kann ich für mehrere Balkone gleichzeitig anfragen?
Mehrere Balkone am selben Gebäude gehören in eine einzige Anfrage; dafür gibt es das Feld für die Anzahl. Bei mehr als fünf Balkonen wechselt das Formular auf eine Angebotsanfrage, weil ein solches Vorhaben Gerüst, Bauabschnitte und eine Leistungsbeschreibung braucht. Für ein zweites Gebäude stellen Sie bitte eine eigene Anfrage.
Kann ich die Weitergabe später widerrufen?
Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Bereits übermittelte Angaben lassen sich bei einem Betrieb allerdings nicht zurückholen — dort ist der Betrieb Ihr Ansprechpartner.
Muss ich telefonisch erreichbar sein?
Als Rückweg genügt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse. Für den telefonischen Kontakt gibt es ein eigenes, freiwilliges Kästchen: Wer es leer lässt, kann trotzdem absenden und bekommt die Rückmeldung schriftlich.
