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Balkonsanierung Fachbetriebe

Das zentrale Anfrageformular

Balkon einschätzen lassen — kostenlos und unverbindlich

Das Formular auf dieser Seite fragt nach dem Balkon und nach der Entscheidungslage: was zu sehen ist, um wie viele Balkone es geht, wie das Eigentum am Balkon geregelt ist, wann die Arbeiten stattfinden sollen und wie man Sie erreicht. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse — eines von beidem genügt.

Beim Absenden wird Ihre Anfrage bei uns gespeichert; ist unsere Datenbank gerade nicht erreichbar, geht sie stattdessen als Nachricht in unser Postfach. Erst wenn das eine oder das andere bestätigt ist, erscheint die Bestätigung, und daran sehen Sie, dass sie angekommen ist. Anschließend suchen wir für Sie einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter: an genau einen, an niemanden sonst und nur, wenn Sie das Kästchen gesetzt haben. Melden wird sich dann der Betrieb, nicht wir. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Ihre Anfrage

Kostenlos und unverbindlich. Wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient — Sie entscheiden danach frei, ob Sie ein Angebot annehmen.

Bei einer Eigentumswohnung gehört der Balkon meist der Gemeinschaft — das entscheidet, wer beauftragen darf. „Weiß ich nicht“ ist eine gültige Antwort.

Der Schaden

Was zu sehen ist, wie viele Balkone betroffen sind und wann es losgehen soll.

Wie soll der Betrieb Sie erreichen?

Eines von beidem genügt.

Hilfreich, aber freiwillig

Je mehr hier steht, desto belastbarer wird das Angebot — und desto seltener muss ein Betrieb zweimal fragen.

Ob ein Gerüst nötig wird, bewegt den Preis erheblich.

Welche Unterlagen liegen vor? — mehrere möglich

Fotos senden

Fotos helfen bei der Einschätzung sehr — besonders eine Aufnahme der Balkonunterseite und eine der Türschwelle. Sie können sie an info@balkonsanierung-fachbetriebe.de senden — bitte mit Ihrem Namen und Ihrer Postleitzahl.

Was nach dem Absenden passiert

  1. Ihre Anfrage geht bei uns ein. Sobald Sie absenden, liegt sie bei uns. Auf dem Bildschirm erscheint die Bestätigung — daran sehen Sie, dass sie angekommen ist.
  2. Wir suchen einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient. Das übernehmen wir. Sie müssen niemanden selbst heraussuchen und niemanden anrufen.
  3. Der Fachbetrieb meldet sich bei Ihnen. Es meldet sich der Betrieb, nicht wir — auf dem Weg, den Sie angegeben haben: telefonisch nur, wenn Sie das zweite Häkchen gesetzt haben, sonst schriftlich. Er ruft unter seiner eigenen Nummer an und nennt dabei Ihre Anfrage über balkonsanierung-fachbetriebe.de. Melden wir uns selbst — etwa für eine Rückfrage —, geschieht das schriftlich von info@balkonsanierung-fachbetriebe.de; diese Adresse steht auch in der Fußzeile jeder Seite.
  4. Sie entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen. Aus der Anfrage entsteht kein Auftrag. Sie können jedes Angebot ohne Begründung ablehnen, und ein zweites einholen dürfen Sie ohnehin.

Wir suchen für Sie einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter. Für Sie ist das kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Absenden bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.

Warum zuerst nach Rolle und Eigentum gefragt wird

Bei einem Balkon ist die schwierigste Frage nicht, was zu tun ist, sondern wer beauftragen darf. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nicht Gegenstand des Sondereigentums sein — die tragende Balkonplatte gehört dazu. Über ihre Instandsetzung entscheidet dann die Eigentümergemeinschaft und nicht die einzelne Wohnung.

Deshalb stehen „In welcher Rolle fragen Sie an?“ und „Wie ist das Eigentum am Balkon geregelt?“ ganz oben und sind Pflichtfelder. Sie sind kein Filter, der jemanden aussortiert: Eine Anfrage aus einer Eigentümergemeinschaft ist kein Auftrag, aber sie ist der Anstoß, aus dem einer wird. Nur muss ein Betrieb das vorher wissen, sonst rechnet er mit einem Termin in der nächsten Woche und nicht mit einer Versammlung.

„Weiß ich nicht“ ist bei der Eigentumsfrage eine vollwertige Antwort. Die Teilungserklärung liest niemand freiwillig, und am Balkon treffen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ohnehin aufeinander. Wer das ankreuzt, bekommt den Weg über die WEG-Seiten angeboten und keine Rückfrage.

Quelle: § 5 Abs. 2 WEG (Gegenstand des Sondereigentums) · Stand 3. September 2026

Was das Formular abfragt und wozu

Nichts davon muss exakt stimmen. Eine grobe Angabe ist besser als eine leere Zeile — den Rest ordnet der Betrieb beim Blick auf das Bauteil ein.

  • Rolle: Eigentümer, Beirat, Hausverwaltung, Bestandshalter, Mieterin oder Mieter

    Wozu sie gebraucht wird

    Entscheidet, ob eine Anfrage als Endkundenanfrage oder als Angebotsanfrage weitergeht.

    Pflicht

    ja

  • Eigentum am Balkon: allein, Gemeinschaft, Sondereigentum, vermietet, Mietobjekt, unklar

    Wozu sie gebraucht wird

    Sagt, wer beauftragen darf — und ob vor der Vergabe ein Beschluss steht.

    Pflicht

    ja

  • Schadensbild: Risse im Belag, Feuchte, stehendes Wasser, Abplatzungen, Rostfahnen, Geländer, unklar

    Wozu sie gebraucht wird

    Führt zur zuständigen Seite: Oberfläche und Abdichtung oder Tragwerk und Beton.

    Pflicht

    ja

  • Anzahl der Balkone, auch „Tiefgarage oder Parkdeck“

    Wozu sie gebraucht wird

    Ein Balkon ist ein Tagesgeschäft, vierzig Balkone sind ein Bauvorhaben mit Gerüst und Bauabschnitten.

    Pflicht

    ja

  • Zeitrahmen: bald, in dieser Bausaison, Termin offen, zunächst nur eine Kostenschätzung

    Wozu sie gebraucht wird

    Sagt nicht, wie dringend es ist, sondern wie weit die Planung ist.

    Pflicht

    ja

  • Postleitzahl und Ort des Gebäudes

    Wozu sie gebraucht wird

    Steuert, welche Betriebe die Anfrage überhaupt erhalten dürfen. Nicht Ihre eigene Anschrift, falls sie abweicht.

    Pflicht

    ja

  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

    Wozu sie gebraucht wird

    Der Rückweg. Eines von beidem genügt; ohne einen davon erreicht Sie niemand.

    Pflicht

    eines

  • Gebäudetyp, Zugänglichkeit, Balkonfläche, vorhandene Unterlagen

    Wozu sie gebraucht wird

    Kostentreiber und Zeitersparnis: Gerüst gegen Leiter, Teilungserklärung gegen Ortsbesichtigung.

    Pflicht

    freiwillig

Die Balkonfläche wird in ganzen Quadratmetern erfragt und darf geschätzt sein. Gemessen wird sie ohnehin vor Ort.

Fotos schicken Sie uns per E-Mail

Bei einer Rostfahne an der Balkonstirn sagt ein Bild mehr als vier Auswahlfelder. Schicken Sie Fotos an die E-Mail-Adresse aus der Fußzeile und nennen Sie dabei Postleitzahl und Ort — dann lassen sie sich Ihrer Anfrage zuordnen. Das geht vor dem Absenden ebenso wie danach.

Drei Aufnahmen zeigen die Stellen, nach denen ein Betrieb ohnehin fragt: die Fläche von oben, die Unterseite der Platte und den Anschluss an die Balkontür. Sie gehen zusammen mit der Anfrage an den Fachbetrieb.

Häufige Fragen

Ist die Anfrage wirklich kostenlos?

Die Anfrage und das Angebot sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt. Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.

Muss ich wissen, ob der Balkon Gemeinschaftseigentum ist?

Für die Anfrage genügt „Weiß ich nicht“ — das ist im Formular eine eigene Antwort und keine Lücke. Am Balkon können Sonder- und Gemeinschaftseigentum zusammentreffen, und die Zuordnung steht in der Teilungserklärung, die selten griffbereit ist. Wichtig ist nur, dass ein Betrieb weiß, ob vor der Vergabe noch ein Beschluss steht.

Kann ich für mehrere Balkone gleichzeitig anfragen?

Mehrere Balkone am selben Gebäude gehören in eine einzige Anfrage; dafür gibt es das Feld für die Anzahl. Bei mehr als fünf Balkonen wechselt das Formular auf eine Angebotsanfrage, weil ein solches Vorhaben Gerüst, Bauabschnitte und eine Leistungsbeschreibung braucht. Für ein zweites Gebäude stellen Sie bitte eine eigene Anfrage.

Kann ich die Weitergabe später widerrufen?

Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft. Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Bereits übermittelte Angaben lassen sich bei einem Betrieb allerdings nicht zurückholen — dort ist der Betrieb Ihr Ansprechpartner.

Muss ich telefonisch erreichbar sein?

Als Rückweg genügt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse. Für den telefonischen Kontakt gibt es ein eigenes, freiwilliges Kästchen: Wer es leer lässt, kann trotzdem absenden und bekommt die Rückmeldung schriftlich.