Landesbaurecht
Geländerhöhe am Balkon: die Vorgaben aller 16 Bundesländer
Für die Höhe einer Umwehrung am Balkon gibt es keine bundesweit einheitliche Zahl. Bauordnungsrecht ist Landesrecht: Verbindlich ist die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht, und dort der Abschnitt über Umwehrungen.
Die Länder orientieren sich dabei an der Musterbauordnung, einer von der Bauministerkonferenz erarbeiteten Vorlage. Sie ist selbst kein geltendes Recht, nennt aber die Regelmaße, die den Landesregelungen zugrunde liegen. Diese Seite nennt für jedes Bundesland das maßgebliche Gesetz, gibt die Maße der Musterbauordnung als Orientierung wieder und zeigt, wie Sie die für Ihr Objekt geltende Vorgabe finden.
- Umwehrung
- Der bauordnungsrechtliche Oberbegriff für Bauteile, die einen Absturz von einer begehbaren Fläche verhindern — Geländer, Brüstungen und andere Absturzsicherungen. Die Anforderungen an Höhe, Ausbildung und Belastbarkeit stehen in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
- Der Begriff ist deshalb wichtig, weil im Gesetzestext nicht „Geländer“ steht. Wer im Volltext seiner Landesbauordnung nach der Vorgabe sucht, sucht nach der Umwehrung. Ein Geländer ist eine Bauform davon, eine gemauerte oder betonierte Brüstung eine andere — die Anforderung an die Höhe gilt für beide.
Warum es keine bundesweite Zahl gibt
Das Grundgesetz weist die Gesetzgebung den Ländern zu, soweit es sie nicht dem Bund überträgt. Das Bauordnungsrecht — also die Regeln zur Ausführung baulicher Anlagen, zu Abständen, Rettungswegen und eben zu Umwehrungen — liegt bei den Ländern. Sechzehn Länder bedeuten sechzehn Bauordnungen.
Damit diese sechzehn Regelwerke nicht auseinanderlaufen, erarbeitet die Bauministerkonferenz eine Musterbauordnung. Sie gilt nirgends unmittelbar; sie ist die Vorlage, aus der die Länder ihre eigene Bauordnung ableiten — teils wörtlich, teils mit Abweichungen. Wer eine Zahl aus der Musterbauordnung liest, hat deshalb eine Orientierung und keine Rechtsgrundlage.
Für Sie folgt daraus ein einfacher Weg: Erst das Bundesland bestimmen, in dem das Gebäude steht, dann den Volltext der dortigen Bauordnung öffnen, dort den Abschnitt über Umwehrungen aufschlagen — und im Zweifel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Sie ist die Stelle, die für Ihr Vorhaben verbindlich Auskunft gibt.
Quelle: Art. 70 GG (Gesetzgebung der Länder) · Stand Rechtsstand September 2026
Welches Gesetz in welchem Bundesland gilt
Die maßgebliche Rechtsquelle je Land. Der Abschnitt über Umwehrungen steht in jedem dieser Gesetze; die dort genannte Höhe ist die für Ihr Objekt verbindliche.
Baden-Württemberg
Maßgebliches Gesetz
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Gebräuchliche Abkürzung
LBO
Bayern
Maßgebliches Gesetz
Bayerische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
BayBO
Berlin
Maßgebliches Gesetz
Bauordnung für Berlin
Gebräuchliche Abkürzung
BauO Bln
Brandenburg
Maßgebliches Gesetz
Brandenburgische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
BbgBO
Bremen
Maßgebliches Gesetz
Bremische Landesbauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
BremLBO
Hamburg
Maßgebliches Gesetz
Hamburgische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
HBauO
Hessen
Maßgebliches Gesetz
Hessische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
HBO
Mecklenburg-Vorpommern
Maßgebliches Gesetz
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Gebräuchliche Abkürzung
LBauO M-V
Niedersachsen
Maßgebliches Gesetz
Niedersächsische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
NBauO
Nordrhein-Westfalen
Maßgebliches Gesetz
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gebräuchliche Abkürzung
BauO NRW
Rheinland-Pfalz
Maßgebliches Gesetz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Gebräuchliche Abkürzung
LBauO
Saarland
Maßgebliches Gesetz
Landesbauordnung Saarland
Gebräuchliche Abkürzung
LBO
Sachsen
Maßgebliches Gesetz
Sächsische Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
SächsBO
Sachsen-Anhalt
Maßgebliches Gesetz
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gebräuchliche Abkürzung
BauO LSA
Schleswig-Holstein
Maßgebliches Gesetz
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
Gebräuchliche Abkürzung
LBO
Thüringen
Maßgebliches Gesetz
Thüringer Bauordnung
Gebräuchliche Abkürzung
ThürBO
Diese Übersicht nennt die Rechtsquelle, nicht den Zahlenwert. Die Paragrafenstelle und die dort genannte Höhe sind am amtlichen Volltext des jeweiligen Landes zu lesen — sie stehen hier bewusst nicht, solange sie nicht Land für Land gegen den Gesetzestext geprüft sind.
Quelle: Landesbauordnungen der 16 Bundesländer · Stand Rechtsstand September 2026
Wie Sie die für Ihr Objekt geltende Vorgabe finden
Fünf Schritte, die Sie ohne fremde Hilfe gehen können. Der fünfte ist der einzige, der verbindlich ist.
1. Das Bundesland bestimmen
Maßgeblich ist der Standort des Gebäudes, nicht Ihr Wohnsitz und nicht der Sitz der Verwaltung. Die Übersicht oben nennt das Gesetz dazu.
2. Den amtlichen Volltext öffnen
Jedes Land veröffentlicht seine Bauordnung im eigenen Landesrechtsportal. Arbeiten Sie mit dem amtlichen Text und nicht mit einer Zusammenfassung — Fassungen ändern sich, und Zusammenfassungen altern schneller als Gesetze.
3. Den Abschnitt über Umwehrungen aufschlagen
Der Suchbegriff ist „Umwehrung“, nicht „Geländer“. Dort stehen die Anforderungen an die Höhe und an die Fälle, in denen überhaupt umwehrt werden muss.
4. Die Absturzhöhe am Objekt messen
Gemessen wird von der begehbaren Fläche bis zur Fläche darunter. Sie entscheidet, welche der gestaffelten Anforderungen greift — deshalb ist sie die Angabe, die Sie brauchen, bevor Sie den Gesetzestext lesen.
5. Bei der Bauaufsichtsbehörde nachfragen
Ob und in welchem Umfang eine bestehende Umwehrung bei einer Maßnahme anzupassen ist, beurteilt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sie ist auch die Stelle, die sagt, ob das Vorhaben genehmigungsrelevant ist.
Was außer der Höhe geregelt ist
Die Höhe ist die bekannteste Anforderung an eine Umwehrung, aber nicht die einzige. Diese Punkte gehören ebenfalls in die Planung:
- Die Ausbildung der Öffnungen: wie weit Zwischenräume sein dürfen und in welcher Richtung Füllstäbe verlaufen.
- Die Belastbarkeit: Eine Umwehrung muss eine seitliche Last am oberen Abschluss aufnehmen können; der anzusetzende Wert richtet sich nach der Nutzung.
- Die Verankerung im Bauteil: Sie überträgt diese Last in den Beton und ist zugleich die Durchdringung der Abdichtung.
- Die Ausführung mit Glas: Für absturzsichernde Verglasungen gelten eigene technische Regeln.
- Der Korrosionsschutz der Konstruktion und der Befestigungsmittel, weil beide dauernd bewittert sind.
- Der Anschluss an das Bauteil: Ob die Umwehrung auf der Fläche steht oder an der Stirn befestigt ist, entscheidet über den Aufwand bei jeder Abdichtungsarbeit.
Wenn die Umwehrung ersetzt wird, ist die Abdichtung betroffen
Eine Umwehrung hält nicht von selbst. Sie ist verankert — auf der Fläche, an der Stirnseite oder an der Untersicht. Jede dieser Verankerungen ist eine Durchdringung des Bauteils, und dort, wo sie durch die wasserführende Ebene geht, muss sie an diese angeschlossen sein.
Deshalb sind der Austausch einer Umwehrung und die Erneuerung einer Abdichtung fachlich eine Aufgabe. Wer die Umwehrung zuerst setzt und danach abdichtet, muss die neuen Durchdringungen wieder anschließen. Wer erst abdichtet und danach bohrt, öffnet die frische Fläche.
Für ein Angebot heißt das: Die Reihenfolge gehört hinein, und ebenso, wie die Durchdringungen ausgeführt werden. Eine Position „Geländer montieren“ ohne Aussage zum Anschluss an die Abdichtung lässt genau die Stelle offen, an der später Wasser eintritt.
Häufige Fragen
Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?
Die verbindliche Höhe einer Umwehrung am Balkon steht in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht — eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Die Musterbauordnung, an der sich die Länder orientieren, nennt als Regelmaß mindestens 0,90 m und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m. Sie ist eine Vorlage der Bauministerkonferenz und selbst kein geltendes Recht.
Warum gilt in jedem Bundesland eine eigene Regel?
Bauordnungsrecht ist Landesrecht: Das Grundgesetz weist den Ländern die Gesetzgebung zu, soweit es sie nicht dem Bund überträgt, und die Bauordnung gehört zu diesem Bereich. Deshalb gibt es sechzehn Landesbauordnungen. Die Bauministerkonferenz erarbeitet eine Musterbauordnung als gemeinsame Vorlage, die die Länder teils wörtlich, teils mit Abweichungen übernehmen.
Muss ein altes Balkongeländer erhöht werden?
Bauordnungsrechtliche Anforderungen gelten für die Errichtung und für genehmigungsrelevante Änderungen; ob eine bestehende Umwehrung anzupassen ist, beurteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach dem Umfang des Eingriffs. Davon unabhängig besteht die allgemeine Pflicht, von einem Bauwerk keine vermeidbare Gefahr ausgehen zu lassen — eine lockere oder korrodierte Verankerung ist deshalb immer ein Fall für die Instandhaltung.
Wo finde ich die Vorgabe für mein Bundesland?
Die Vorgabe steht im amtlichen Volltext der Landesbauordnung, den jedes Bundesland in seinem Landesrechtsportal veröffentlicht; der Suchbegriff im Gesetzestext lautet „Umwehrung“ und nicht „Geländer“. Welches Gesetz für welches Land gilt, steht in der Tabelle auf dieser Seite. Verbindliche Auskunft für ein konkretes Vorhaben gibt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Gehört das Balkongeländer in einer Eigentumswohnung mir?
Die Zuordnung eines Balkons und seiner Umwehrung zu Gemeinschafts- oder Sondereigentum ergibt sich aus der Teilungserklärung der jeweiligen Gemeinschaft. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht Gegenstand des Sondereigentums sein. Wer eine Umwehrung ersetzen oder erhöhen will, klärt diese Frage vor der Beauftragung — nicht danach.
