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Balkonsanierung Fachbetriebe

Landesbaurecht

Geländerhöhe am Balkon: die Vorgaben aller 16 Bundesländer

Für die Höhe einer Umwehrung am Balkon gibt es keine bundesweit einheitliche Zahl. Bauordnungsrecht ist Landesrecht: Verbindlich ist die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht, und dort der Abschnitt über Umwehrungen.

Die Länder orientieren sich dabei an der Musterbauordnung, einer von der Bauministerkonferenz erarbeiteten Vorlage. Sie ist selbst kein geltendes Recht, nennt aber die Regelmaße, die den Landesregelungen zugrunde liegen. Diese Seite nennt für jedes Bundesland das maßgebliche Gesetz, gibt die Maße der Musterbauordnung als Orientierung wieder und zeigt, wie Sie die für Ihr Objekt geltende Vorgabe finden.

Umwehrung
Der bauordnungsrechtliche Oberbegriff für Bauteile, die einen Absturz von einer begehbaren Fläche verhindern — Geländer, Brüstungen und andere Absturzsicherungen. Die Anforderungen an Höhe, Ausbildung und Belastbarkeit stehen in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Der Begriff ist deshalb wichtig, weil im Gesetzestext nicht „Geländer“ steht. Wer im Volltext seiner Landesbauordnung nach der Vorgabe sucht, sucht nach der Umwehrung. Ein Geländer ist eine Bauform davon, eine gemauerte oder betonierte Brüstung eine andere — die Anforderung an die Höhe gilt für beide.

Warum es keine bundesweite Zahl gibt

Das Grundgesetz weist die Gesetzgebung den Ländern zu, soweit es sie nicht dem Bund überträgt. Das Bauordnungsrecht — also die Regeln zur Ausführung baulicher Anlagen, zu Abständen, Rettungswegen und eben zu Umwehrungen — liegt bei den Ländern. Sechzehn Länder bedeuten sechzehn Bauordnungen.

Damit diese sechzehn Regelwerke nicht auseinanderlaufen, erarbeitet die Bauministerkonferenz eine Musterbauordnung. Sie gilt nirgends unmittelbar; sie ist die Vorlage, aus der die Länder ihre eigene Bauordnung ableiten — teils wörtlich, teils mit Abweichungen. Wer eine Zahl aus der Musterbauordnung liest, hat deshalb eine Orientierung und keine Rechtsgrundlage.

Für Sie folgt daraus ein einfacher Weg: Erst das Bundesland bestimmen, in dem das Gebäude steht, dann den Volltext der dortigen Bauordnung öffnen, dort den Abschnitt über Umwehrungen aufschlagen — und im Zweifel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen. Sie ist die Stelle, die für Ihr Vorhaben verbindlich Auskunft gibt.

Quelle: Art. 70 GG (Gesetzgebung der Länder) · Stand Rechtsstand September 2026

Welches Gesetz in welchem Bundesland gilt

Die maßgebliche Rechtsquelle je Land. Der Abschnitt über Umwehrungen steht in jedem dieser Gesetze; die dort genannte Höhe ist die für Ihr Objekt verbindliche.

  • Baden-Württemberg

    Maßgebliches Gesetz

    Landesbauordnung für Baden-Württemberg

    Gebräuchliche Abkürzung

    LBO

  • Bayern

    Maßgebliches Gesetz

    Bayerische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    BayBO

  • Berlin

    Maßgebliches Gesetz

    Bauordnung für Berlin

    Gebräuchliche Abkürzung

    BauO Bln

  • Brandenburg

    Maßgebliches Gesetz

    Brandenburgische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    BbgBO

  • Bremen

    Maßgebliches Gesetz

    Bremische Landesbauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    BremLBO

  • Hamburg

    Maßgebliches Gesetz

    Hamburgische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    HBauO

  • Hessen

    Maßgebliches Gesetz

    Hessische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    HBO

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Maßgebliches Gesetz

    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

    Gebräuchliche Abkürzung

    LBauO M-V

  • Niedersachsen

    Maßgebliches Gesetz

    Niedersächsische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    NBauO

  • Nordrhein-Westfalen

    Maßgebliches Gesetz

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

    Gebräuchliche Abkürzung

    BauO NRW

  • Rheinland-Pfalz

    Maßgebliches Gesetz

    Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

    Gebräuchliche Abkürzung

    LBauO

  • Saarland

    Maßgebliches Gesetz

    Landesbauordnung Saarland

    Gebräuchliche Abkürzung

    LBO

  • Sachsen

    Maßgebliches Gesetz

    Sächsische Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    SächsBO

  • Sachsen-Anhalt

    Maßgebliches Gesetz

    Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

    Gebräuchliche Abkürzung

    BauO LSA

  • Schleswig-Holstein

    Maßgebliches Gesetz

    Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

    Gebräuchliche Abkürzung

    LBO

  • Thüringen

    Maßgebliches Gesetz

    Thüringer Bauordnung

    Gebräuchliche Abkürzung

    ThürBO

Diese Übersicht nennt die Rechtsquelle, nicht den Zahlenwert. Die Paragrafenstelle und die dort genannte Höhe sind am amtlichen Volltext des jeweiligen Landes zu lesen — sie stehen hier bewusst nicht, solange sie nicht Land für Land gegen den Gesetzestext geprüft sind.

Quelle: Landesbauordnungen der 16 Bundesländer · Stand Rechtsstand September 2026

Wie Sie die für Ihr Objekt geltende Vorgabe finden

Fünf Schritte, die Sie ohne fremde Hilfe gehen können. Der fünfte ist der einzige, der verbindlich ist.

  1. 1. Das Bundesland bestimmen

    Maßgeblich ist der Standort des Gebäudes, nicht Ihr Wohnsitz und nicht der Sitz der Verwaltung. Die Übersicht oben nennt das Gesetz dazu.

  2. 2. Den amtlichen Volltext öffnen

    Jedes Land veröffentlicht seine Bauordnung im eigenen Landesrechtsportal. Arbeiten Sie mit dem amtlichen Text und nicht mit einer Zusammenfassung — Fassungen ändern sich, und Zusammenfassungen altern schneller als Gesetze.

  3. 3. Den Abschnitt über Umwehrungen aufschlagen

    Der Suchbegriff ist „Umwehrung“, nicht „Geländer“. Dort stehen die Anforderungen an die Höhe und an die Fälle, in denen überhaupt umwehrt werden muss.

  4. 4. Die Absturzhöhe am Objekt messen

    Gemessen wird von der begehbaren Fläche bis zur Fläche darunter. Sie entscheidet, welche der gestaffelten Anforderungen greift — deshalb ist sie die Angabe, die Sie brauchen, bevor Sie den Gesetzestext lesen.

  5. 5. Bei der Bauaufsichtsbehörde nachfragen

    Ob und in welchem Umfang eine bestehende Umwehrung bei einer Maßnahme anzupassen ist, beurteilt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sie ist auch die Stelle, die sagt, ob das Vorhaben genehmigungsrelevant ist.

Was außer der Höhe geregelt ist

Die Höhe ist die bekannteste Anforderung an eine Umwehrung, aber nicht die einzige. Diese Punkte gehören ebenfalls in die Planung:

  • Die Ausbildung der Öffnungen: wie weit Zwischenräume sein dürfen und in welcher Richtung Füllstäbe verlaufen.
  • Die Belastbarkeit: Eine Umwehrung muss eine seitliche Last am oberen Abschluss aufnehmen können; der anzusetzende Wert richtet sich nach der Nutzung.
  • Die Verankerung im Bauteil: Sie überträgt diese Last in den Beton und ist zugleich die Durchdringung der Abdichtung.
  • Die Ausführung mit Glas: Für absturzsichernde Verglasungen gelten eigene technische Regeln.
  • Der Korrosionsschutz der Konstruktion und der Befestigungsmittel, weil beide dauernd bewittert sind.
  • Der Anschluss an das Bauteil: Ob die Umwehrung auf der Fläche steht oder an der Stirn befestigt ist, entscheidet über den Aufwand bei jeder Abdichtungsarbeit.

Wenn die Umwehrung ersetzt wird, ist die Abdichtung betroffen

Eine Umwehrung hält nicht von selbst. Sie ist verankert — auf der Fläche, an der Stirnseite oder an der Untersicht. Jede dieser Verankerungen ist eine Durchdringung des Bauteils, und dort, wo sie durch die wasserführende Ebene geht, muss sie an diese angeschlossen sein.

Deshalb sind der Austausch einer Umwehrung und die Erneuerung einer Abdichtung fachlich eine Aufgabe. Wer die Umwehrung zuerst setzt und danach abdichtet, muss die neuen Durchdringungen wieder anschließen. Wer erst abdichtet und danach bohrt, öffnet die frische Fläche.

Für ein Angebot heißt das: Die Reihenfolge gehört hinein, und ebenso, wie die Durchdringungen ausgeführt werden. Eine Position „Geländer montieren“ ohne Aussage zum Anschluss an die Abdichtung lässt genau die Stelle offen, an der später Wasser eintritt.

Häufige Fragen

Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?

Die verbindliche Höhe einer Umwehrung am Balkon steht in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Gebäude steht — eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Die Musterbauordnung, an der sich die Länder orientieren, nennt als Regelmaß mindestens 0,90 m und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m. Sie ist eine Vorlage der Bauministerkonferenz und selbst kein geltendes Recht.

Warum gilt in jedem Bundesland eine eigene Regel?

Bauordnungsrecht ist Landesrecht: Das Grundgesetz weist den Ländern die Gesetzgebung zu, soweit es sie nicht dem Bund überträgt, und die Bauordnung gehört zu diesem Bereich. Deshalb gibt es sechzehn Landesbauordnungen. Die Bauministerkonferenz erarbeitet eine Musterbauordnung als gemeinsame Vorlage, die die Länder teils wörtlich, teils mit Abweichungen übernehmen.

Muss ein altes Balkongeländer erhöht werden?

Bauordnungsrechtliche Anforderungen gelten für die Errichtung und für genehmigungsrelevante Änderungen; ob eine bestehende Umwehrung anzupassen ist, beurteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach dem Umfang des Eingriffs. Davon unabhängig besteht die allgemeine Pflicht, von einem Bauwerk keine vermeidbare Gefahr ausgehen zu lassen — eine lockere oder korrodierte Verankerung ist deshalb immer ein Fall für die Instandhaltung.

Wo finde ich die Vorgabe für mein Bundesland?

Die Vorgabe steht im amtlichen Volltext der Landesbauordnung, den jedes Bundesland in seinem Landesrechtsportal veröffentlicht; der Suchbegriff im Gesetzestext lautet „Umwehrung“ und nicht „Geländer“. Welches Gesetz für welches Land gilt, steht in der Tabelle auf dieser Seite. Verbindliche Auskunft für ein konkretes Vorhaben gibt die untere Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Gehört das Balkongeländer in einer Eigentumswohnung mir?

Die Zuordnung eines Balkons und seiner Umwehrung zu Gemeinschafts- oder Sondereigentum ergibt sich aus der Teilungserklärung der jeweiligen Gemeinschaft. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, können nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht Gegenstand des Sondereigentums sein. Wer eine Umwehrung ersetzen oder erhöhen will, klärt diese Frage vor der Beauftragung — nicht danach.

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